Elternrat
Elternbeirat
Der Elternbeirat wird in der Elternversammlung, für den Zeitraum eines Kindergartenjahres, von den Eltern gewählt.
Er hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen dem Träger und den pädagogischen Kräften der Einrichtung zu fördern und zu beleben.
Der Elternbeirat wird für den Zeitraum eines Kindergartenjahres von den Erziehungsberechtigten der Kinder gewählt. Jeweils eine Gruppenvertretung und eine Stellvertretung stellen sich gezielt als Ansprechpartner für Eltern und Personal zur Verfügung. Die genauen Inhalte der Elternbeiratsarbeit legt der neu gewählte Elternbeirat bei seinem ersten gemeinsamen Treffen fest.
Rat der Tageseinrichtung
Der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte bilden, gemeinsam mit dem Elternbeirat, den Rat der Tageseinrichtung.
Er berät Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung, und vereinbart Aufnahmekriterien. Der Elternbeirat erhält Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Veränderungen. Hier werden z.B. die Neuaufnahmen für das folgende Kindergartenjahr, Schließungszeiten etc. festgelegt. Für uns bildet der Rat der Tageseinrichtung ein Gremium, das sowohl Eltern-, Personal- als auch Trägerinteressen, zum Wohl der Kinder, diskutiert und umsetzt